Die vom Bund angekündigten Nothilfen für die Novemberschließungen in Gastronomie, Beherbergung, Tourismus Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind bisher leider weder geflossen, noch stehen die Modalitäten für die Beantragung und Auszahlung verbindlich fest. Fast zwei Drittel des Novembers sind vorüber und viele geschlossene Betriebe haben dennoch Fixkosten zu tragen. Die Auszahlung muss daher so schnell wie möglich und vor allem ohne unnötige bürokratische Hürden erfolgen.

 

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