Über 115.000 Euro an Landesmitteln zur Modernisierung der ambulanten Wohngemeinschaften Heubach
Die Modernisierungsmaßnahme ist Teil der zweiten Fördertranche der diesjährigen Landesförderung für Behinderteneinrichtungen und Inklusionsvorhaben. Die Fördermittel setzen sich zusammen aus Landesmitteln und aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Eine Ausgleichsabgabe müssen Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsstellen entrichten, welche die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote von fünf Prozent der Belegschaft nicht erreichen.