Finanzschub historischen Ausmaßes
Der Haushalt des Bundes ist verabschiedet, die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet: Damit steht fest, dass die Städte und Gemeinden im Wahlkreis Schwäbisch Gmünd insgesamt 90.385.360,67 Euro und der Landkreis Ostalbkreis selbst zusätzlich weitere 54.786.646,43 Euro aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten. Der CDU-Landtagsabgeordnete Tim Bückner begrüßt die Mittelzuteilung ausdrücklich und spricht von einem „kraftvollen finanziellen Schub für unsere Städte und Gemeinden“. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro über den Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Baden-Württemberg erhält daraus 13,1498 Milliarden Euro. Besonders hervorzuheben ist, dass das Land ganze zwei Drittel dieser Summe unmittelbar an die Kommunen weiterleitet – mehr als jedes andere Bundesland. So fließen insgesamt 8,76 Milliarden Euro direkt an Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. „Die Tatsache, dass Baden-Württemberg seine Kommunen stärker beteiligt als jedes andere Land, ist ein wichtiges Signal. Wir stärken damit die kommunale Handlungsfähigkeit und ermöglichen notwendige Investitionen unmittelbar vor Ort“, erklärt Bückner. Der Zeitraum für die Verwendung der Bundesmittel ist auf zwölf Jahre angelegt. Gemeinden und Kreise sind jedoch nicht an diesen Zeitrahmen gebunden: „Wenn eine Kommune schneller investieren möchte und entsprechende Projekte vorliegen, kann sie die Mittel auch früher abrufen“, betont der Abgeordnete. Dies eröffne zusätzliche Flexibilität, um wichtige Vorhaben zeitnah zu realisieren. „Klar ist aber auch: Die Finanzspritze verschafft lediglich Zeit. Ohne den Abbau überbordender Bürokratie und unverhältnismäßiger Standards werden wir die Handlungsfähigkeit unseres Staates nicht sichern können.“ Ergänzend zu den Bundesmitteln stellt das Land weitere 772 Millionen Euro bereit, die 2026 direkt an die Kommunen ausgezahlt werden. Damit setze Baden-Württemberg einen eigenständigen Schwerpunkt zur Stärkung der kommunalen Ebene, so Bückner. Baden-Württemberg konnte in den Verhandlungen mit dem Bund nur teilweise eine Vereinfachung der Vorgaben seitens des Bundes erreichen. Einige bürokratische Vorgaben, die vor allem das Land treffen, bleiben, etwa die Prüfung von mindestens 5% aller Maßnahmen. Allerdings gelten bestimmte Auflagen ebenso für die Kommunen. Der Abruf der Mittel kann z.B. nur gegen Rechnung erfolgen bzw. wenn die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass alle investiven Maßnahmen abgerechnet werden können, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Festgelegt ist dabei nicht der Jahresbetrag, sondern ausschließlich das Gesamtbudget pro Gemeinde. Eine gesonderte Zusätzlichkeit der Maßnahmen ist nicht erforderlich, entscheidend ist lediglich, dass es sich um Investitionen handelt. Außerdem können die Mittel mit weiteren (Landes-)Förderungen kombiniert werden, sodass eine kommunale Maßnahme zu 100 % unterstützt werden kann. Derzeit wird im Zuge des Nachtrags noch darüber beraten, wie die Investitionsmittel auf Landesebene eingesetzt werden sollen. Tim Bückner erläutert: „Auch ohne entsprechende Vorgaben werden wir mit diesen Mitteln zusätzliche Investitionen ermöglichen. Wir haben die Investitionen in den Hochbau seit 2016 nahezu verdoppelt. Für die Sanierung bzw. Ersatzneubauten beispielsweise unserer Universitäten, Universitätsklinika, Polizei- und Finanzgebäude sowie auch unserer Straßen und Brücken legen wir nun die Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes obendrauf.“ „Die Voraussetzungen sind also geschaffen, damit wichtige Zukunftsprojekte jetzt starten können“, fasst Tim Bückner zusammen.
Einzelbeträge Städte und Gemeinden im Wahlkreis Schwäbisch Gmünd
Abtsgmünd 3.209.024,59 €
Bartholomä 1.364.160,25 €
Böbingen an der Rems 3.046.624,56 €
Durlangen 1.896.832,35 €
Eschach 1.000.384,18 €
Essingen 3.728.704,69 €
Göggingen 1.643.488,30 €
Gschwend 3.183.040,59 €
Heubach 6.255.649,16 €
Heuchlingen 1.208.256,22 €
Iggingen 1.695.456,31 €
Leinzell 1.455.104,27 €
Lorch 7.113.121,31 €
Mögglingen 2.936.192,54 €
Mutlangen 4.462.752,82 €
Obergröningen 285.824,05 €
Ruppertshofen 1.234.240,23 €
Schechingen 1.448.608,27 €
Schwäbisch Gmünd 35.305.766,52 €
Spraitbach 2.312.576,43 €
Täferrot 701.568,13 €
Waldstetten 4.897.984,90 €